Nutzungsbedingungen VOR-Schnupperticket
Das VOR-Schnupperticket ist eine Verkehrsverbund-Jahreskarte, die von allen
Zeillerner Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern
am Gemeindeamt
tageweise gratis entliehen werden kann.
Ziele des Schnuppertickets sind ein aktiver Beitrag zur CO2 Einsparung
(Vermeidung von Autofahrten)
sowie eine Anregung zur Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel.
Die Fahrkartengültigkeit:
Gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Niederösterreich, Wien und
Burgenland.
Ausleihbedingungen und Ausleihvorgang:
Das VOR-Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine
Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Eine Fahrradmitnahme
ist nicht inkludiert.
Die Fahrkarte kann Online mit Registrierung auf www.schnupperticket.at reserviert werden. Reservierungen werden in der
Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Die Abholung der Fahrkarte ist am Nutzungstag ab 07:30 Uhr vom
Gemeindeamt Zeillern möglich. (Ausnahme Wochenende und Feiertage).
Reservierungen für das Wochenende oder für Feiertage müssen bereits für den
Vortag eingetragen werden (beispielsweise Nutzung für Samstag/Sonntag
geplant, Reservierung ab Freitag). Das Wochenende FR/SA/SO zählt also als 1 Tag.
Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme
der Nutzungsbedingungen mit Unterschrift bestätigt und verbindlich akzeptiert.
Die Rückgabe am Nutzungstag außerhalb der Öffnungszeiten kann mittels
Einwurf der Fahrkarte in einem mit Namen versehenen Kuvert in den
Gemeindeamt-Briefkasten erfolgen.
Mehrmals-Entlehnungen:
Die Gratisentlehnung ist pro Person (Volljährigkeit ist Voraussetzung für
Geschäftsfähigkeit) auf 5 Entlehnungen (davon 2x am Wochenende - ab 01.06.2024) pro Jahr beschränkt. Darüber hinaus
gehende Entlehnungen sind am Gemeindeamt nur kurzfristig und nach Verfügbarkeit des Tickets
möglich.
Was ist wenn?
Bei Verlust: Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des
VOR-Schnuppertickets verantwortlich (915 Euro)
Bei verspäteter Rückgabe: Wird die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben
(d.h. sie steht möglicherweise für die nächste Reservierung nicht zur
Verfügung), so wird den Fahrkarten-NutzerInnen eine Verspätungsgebühr von
€ 50,-- pro Tag verrechnet.
Stornierung: Eine Stornierung der Buchung ist grundsätzlich möglich (auch
Online), sollte aber bis eine Woche vor dem Ausleihdatum erfolgen.
Unentschuldigte Nichtabholung: Bei unentschuldigter Nichtabholung erfolgt
eine Sperre für weitere Buchungen.
Haftungen:
Die Gemeinde hält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen
bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche
vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von
Schadenersatzansprüchen zu stornieren.
Datenschutzhinweis:
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Erfüllung der
gegenständlichen Bedingungen (Entlehnung VOR-Schnupperticket) verarbeitet
und zu keinen weiteren Zwecken verwendet. Daten, die aus diesem Grund
erhoben wurden, werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht
gespeichert und dann gelöscht. Sie sind berechtigt bei der Gemeinde Zeillern
folgende Betroffenenrechte geltend zu machen: Recht auf Auskunft,
Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch,
Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung der
Buchungsplattform schnupperticket.at unter https://schnupperticket.at