VOR - Schnupperticket

Nutzungsbedingungen VOR-Schnupperticket

Das VOR-Schnupperticket ist eine Verkehrsverbund-Jahreskarte, die von allen Zeillerner Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern
am Gemeindeamt tageweise gratis entliehen werden kann.

Ziele des Schnuppertickets sind ein aktiver Beitrag zur CO2 Einsparung (Vermeidung von Autofahrten)
sowie eine Anregung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Die Fahrkartengültigkeit:
Gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Niederösterreich, Wien und Burgenland.

Ausleihbedingungen und Ausleihvorgang:
Das VOR-Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Eine Fahrradmitnahme ist nicht inkludiert. Die Fahrkarte kann Online mit Registrierung auf www.schnupperticket.at  reserviert werden. Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Abholung der Fahrkarte ist am Nutzungstag ab 07:30 Uhr vom Gemeindeamt Zeillern möglich. (Ausnahme Wochenende und Feiertage). Reservierungen für das Wochenende oder für Feiertage müssen bereits für den Vortag eingetragen werden (beispielsweise Nutzung für Samstag/Sonntag geplant, Reservierung ab Freitag). Das Wochenende FR/SA/SO zählt also als 1 Tag. Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit Unterschrift bestätigt und verbindlich akzeptiert. Die Rückgabe am Nutzungstag außerhalb der Öffnungszeiten kann mittels Einwurf der Fahrkarte in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Gemeindeamt-Briefkasten erfolgen.

Mehrmals-Entlehnungen:
Die Gratisentlehnung ist pro Person (Volljährigkeit ist Voraussetzung für Geschäftsfähigkeit) auf 5 Entlehnungen (davon 2x am Wochenende - ab 01.06.2024) pro Jahr beschränkt. Darüber hinaus gehende Entlehnungen sind am Gemeindeamt nur kurzfristig und nach Verfügbarkeit des Tickets möglich.

Was ist wenn? Bei Verlust: Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des VOR-Schnuppertickets verantwortlich (915 Euro)
Bei verspäteter Rückgabe: Wird die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie steht möglicherweise für die nächste Reservierung nicht zur Verfügung), so wird den Fahrkarten-NutzerInnen eine Verspätungsgebühr von € 50,-- pro Tag verrechnet.
Stornierung: Eine Stornierung der Buchung ist grundsätzlich möglich (auch Online), sollte aber bis eine Woche vor dem Ausleihdatum erfolgen.
Unentschuldigte Nichtabholung: Bei unentschuldigter Nichtabholung erfolgt eine Sperre für weitere Buchungen.

Haftungen:
Die Gemeinde hält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadenersatzansprüchen zu stornieren.

Datenschutzhinweis:
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Erfüllung der gegenständlichen Bedingungen (Entlehnung VOR-Schnupperticket) verarbeitet und zu keinen weiteren Zwecken verwendet. Daten, die aus diesem Grund erhoben wurden, werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und dann gelöscht. Sie sind berechtigt bei der Gemeinde Zeillern folgende Betroffenenrechte geltend zu machen: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung der Buchungsplattform schnupperticket.at unter https://schnupperticket.at