Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots in der Privatwirtschaft

Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts

Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts liegt beispielsweise vor, wenn

  • eine Bewerberin/ein Bewerber aufgrund des Geschlechts (und nicht aufgrund der mangelnden Qualifikation) benachteiligt wird
  • eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer bei gleicher Leistung und gleicher Qualifikation ein geringeres Entgelt erhält, weil sie eine Frau/er ein Mann ist
  • männliche Kollegen stärker gefördert werden als weibliche oder umgekehrt
  • eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer sexueller Belästigung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber, Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden ausgesetzt ist

Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung

Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung liegt beispielsweise vor, wenn

  • eine homosexuelle Mitarbeiterin/ein homosexueller Mitarbeiter nach Bekanntwerden ihrer/seiner sexuellen Orientierung gekündigt wird
  • eine Bewerberin/ein Bewerber mit der Begründung nicht eingestellt wird, dass sie/er für den Job zu alt ist
  • eine Einstellung nur Bewerberinnen/Bewerbern mit "perfekten Deutschkenntnissen" gewährt wird, obwohl diese Kenntnisse für den entsprechenden Beruf (z.B. Lagerarbeiterin/Lagerarbeiter) nicht notwendig sind.
Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt