Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Urlaub im Ausland ohne Eltern

Die gesetzliche Vertreterin/der gesetzlichen Vertreter einer minderjährigen Person bestimmt deren Aufenthaltsort, soweit die Pflege und Erziehung dies erfordert. In der Regel bestimmen daher die Eltern, ob ein Kind bzw. eine Jugendliche/ein Jugendlicher alleine verreisen darf.

Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des jeweiligen Urlaubslandes, informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Dokumente im Einzelfall mitzugeben sind.

Je nach den besonderen Anforderungen des Urlaubslandes sollten die Eltern eine schriftliche, von beiden unterschriebene Einverständniserklärung (Vollmacht) mitgeben, mit der sie eine Erlaubnis für eine bestimmte Reise alleine, mit nur einem Elternteil oder in Begleitung anderer Personen erteilen. Diese sollte zumindest den Namen, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer der Eltern und des Kindes bzw. der/des Jugendlichen enthalten. Das Einverständnis bloß eines Elternteiles genügt möglicherweise nicht.

Zusätzlich können eine Übersetzung, eine Beglaubigung oder weitere Dokumente wie z.B. Kopie der Geburtsurkunde der minderjährigen Person sowie eine Kopie des Reisepasses beider Elternteile notwendig sein.

Informationen über das Jugendschutzgesetz des Urlaubslandes werden bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes bereitgestellt.

Hinweis:

Auf den Seiten des ÖAMTC finden sich Muster für die Einverständniserklärung (Vollmcht).

Tipp:

Die e-card, oder für Reisen außerhalb der EU der Urlaubskrankenschein, sollte unbedingt eingepackt werden. Nähere Informationen erteilt der zuständige Krankenversicherungsträger. Auf den Seiten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger finden sich Links zur Urlaubskrankenscheinbestellung bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern.

Letzte Aktualisierung: 17.06.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion