Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Adressänderung: Finanzamt

Um bei der Finanzverwaltung Ihre aktuelle Adresse bekannt zu geben, genügt es – wie gesetzlich vorgeschrieben – Ihre Adresse beim Zentralen Melderegister zu melden. Die Daten werden von dort der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt und in FinanzOnline aktualisiert. Sollte trotz korrekter Erfassung im Melderegister Ihre Wohn-/Zustelladresse abweichen, kann ein formloses Anbringen mit dem Ersuchen um Prüfung und Berichtigung mittels FinanzOnline eingebracht werden.

Achtung:

Wenn Sie eine Beihilfe vom Finanzamt (z.B. Familienbeihilfe) beziehen und nicht FinanzOnline verwenden, sollten Sie Ihren Umzug unmittelbar auch Ihrem Finanzamt melden. Ansonsten reicht es, wenn Sie die neue Adresse im Zuge der nächsten Arbeitnehmerveranlagung bekannt geben. Es ist dennoch ratsam, die neue Wohnadresse dem Finanzamt zu melden, da nur der Hauptwohnsitz automatisch vom Zentralen Melderegister übernommen wird, und davon abweichende Adressen gespeichert sein können.

Wenn Sie selbstständig beschäftigt sind, müssen Sie eine Adressänderung innerhalb eines Monats unter Angabe Ihrer Steuernummer bei Ihrem Finanzamt melden, wenn dies nicht bereits durch das Zentrale Melderegister erfolgt ist.

Um etwaige Verzögerungen durch Unzustellbarkeit von Bescheiden zu vermeiden, ist es aber ratsam, die Adressdaten beim Finanzamt immer aktuell zu halten.

Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen