Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Der Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der EU. Er vertritt die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union. Der Ausschuss der Regionen bringt den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (z.B. Bundesländer oder Gemeinden) zu Rechtsvorschriften der EU ein. Dies geschieht in Form von Berichten ("Stellungnahmen") zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission.

Der Ausschuss der Regionen hat derzeit 329 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter aus allen 27 EU-Ländern. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von den EU-Ländern vorgeschlagen und vom Rat der Europäischen Union auf fünf Jahre ernannt. 

Ausschuss der Regionen (AdR)

Rechtsgrundlagen

Artikel 300, 305, 306 und 307 AEUV

Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion