Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Allgemeines zur 24-Stunden-Betreuung

Für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten gilt das Hausbetreuungsgesetz, das vorsieht, dass eine Betreuung im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Damit ist die rechtliche Absicherung der Betreuerinnen/Betreuer und der von ihnen betreuten Personen sowie eine praxisnahe Durchführung der 24-Stunden-Betreuung gewährleistet.

Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes umfasst Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung bestehen, und sonstige notwendige Anwesenheiten.

Tipp:

Details zu den Kompetenzen der Betreuungspersonen finden sich auf oesterreich.gv.at.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Betreuung. Sie können eine Betreuungsperson

  • engagieren (holen; einsetzen), die selbstständig tätig ist, oder
  • im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigen.

Detaillierte Erläuterungen zu diesen beiden Möglichkeiten finden sich auf oesterreich.gv.at auf den Seiten: Selbstständige Tätigkeit als Betreuungskraft und Unselbstständige Beschäftigung als Betreuungskraft. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Kosten (Sozialversicherung, Lohn- bzw. Einkommensteuer) der 24-Stunden-Betreuung und den Voraussetzungen zur Aufnahme der Tätigkeit als Betreuungsperson.

Weiters bietet Ihnen oesterreich.gv.at Informationen auf den Seiten zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung – eine Zuwendung kann ab der Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gewährt werden – sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz