Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Rechtsberatung

Zur Überprüfung der rechtlichen Situation ist es notwendig, zunächst alle verfügbaren Unterlagen zusammenzutragen. Nur wer die eigenen Darstellungen in einem Rechtsstreit auch belegen kann, hat Chancen auf Erfolg.

Das individuelle Empfinden von "Recht haben" verleitet oft dazu, schnell gegen Personen, die einem anscheinend Rechte vorenthalten bzw. mit Unrecht begegnen, vorzugehen. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass der Gang vor Gericht mitunter sehr kostspielig werden kann.

Tipp:

Bevor Sie sich für einen gerichtlichen Rechtsstreit entscheiden, sollten Sie daher die Situation vor allem dann von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen, wenn für den in Betracht gezogenen Prozess kein Anwaltszwang besteht. Anhand der vorbereiteten Unterlagen und der Schilderung aus Ihrer Sicht kann die jeweilige Beratungsstelle Chancen und Risiken für ein weiteres Vorgehen abschätzen.

Es gibt Einrichtungen, die kostenlose Rechtsberatung und Rechtsauskünfte anbieten.

Darüber hinaus haben die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern an bestimmten Beratungsstellen als Serviceangebot die "Erste Anwaltliche Auskunft" eingerichtet. In einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch wird Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall angeboten. Nähere Informationen darüber, wo diese Beratungsgespräche stattfinden, finden sich auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern der Bundesländer (RAK).

Rechtsanwaltsverzeichnis (ÖRAK)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz