Vereine/Organisationen


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Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
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Dartverein Zeillern Verein
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FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
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Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
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Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

ECTS-Anrechnungspunkte (engl. Credits)

Das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) ist eines der Kernthemen im Europäischen Hochschulraum. Korrekt angewendet sorgt es für Transparenz und Vergleichbarkeit von erbrachten Studienleistungen, wodurch deren Anrechnung erleichtert und damit die Mobilität von Studierenden gefördert wird.

Die ECTS-Anrechnungspunkte ergeben sich aus der geschätzten Zeit/dem geschätzten Arbeitspensum ("workload"), die eine durchschnittliche Studierende/ein durchschnittlicher Studierender für die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen, Module etc. braucht.

Das Arbeitspensum setzt sich aus sämtlichen Lernaktivitäten zusammen, die Teil eines Studiums sind und mittels einer Leistungskontrolle überprüft werden. Dazu zählen:

  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen
  • Praktika
  • Selbststudium (Bibliotheksarbeit oder Arbeit zu Hause)
  • Prüfungsvorbereitung
  • Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen

ECTS-Anrechnungspunkte geben keine Auskünfte über den Lerninhalt, die Lernergebnisse oder die erworbenen Kompetenzen der Studierenden/des Studierenden.

Ein ECTS-Anrechnungspunkt steht für 25 Echtstunden á 60 Minuten an tatsächlichen Arbeitsaufwand für die Studierende/den Studierenden. Der Arbeitsaufwand eines Studienjahres wird für eine Vollzeitstudentin/einen Vollzeitstudenten mit 60 ECTS-Anrechnungspunkten bemessen. Das entspricht einem tatsächlichen Arbeitsaufwand von ca. 1.500 Stunden.

Achtung:

Anspruch auf Familienbeihilfe für Studierende

Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Anrechnungspunkten nachgewiesen wird. Gleiches gilt, wenn alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase erfolgreich absolviert wurden, sofern diese mit mindestens 14 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet werden.

Letzte Aktualisierung: 31.08.2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung