Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Führerschein – Namens-/Adressänderung

Eine Namens- und/oder Adressänderung muss nicht mehr bei der Führerscheinbehörde angezeigt werden. Die Namensänderung im Führerschein können Sie freiwillig durchführen lassen, müssen es aber nicht tun. Wenn Sie die Namensänderung bei der Behörde anzeigen, wird diese nicht am bestehenden Führerschein vorgenommen, sondern es wird ein Führerscheinduplikat ausgestellt.

Beachten Sie, dass Sie Ihren Führerschein nur dann als amtlichen Lichtbildausweis verwenden können, wenn Sie den Namen ändern lassen. Darüber hinaus wird der Führerschein von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt. Ebenso kann es für Fahrten im Ausland erforderlich sein, Ihren Führerschein auf den richtigen Namen ändern zu lassen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der ausländischen Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes.

Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion