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UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
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Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

  • Zigaretten: 200 Stück oder
  • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
  • Zigarren: 50 Stück oder
  • Rauchtabak: 250 Gramm oder
  • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

Beispiel:

50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen