Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Gehaltsverpfändung

Das wichtigste Sicherungsmittel, das bei so gut wie allen Krediten an Privatpersonen vereinbart wird, ist die Lohn- oder Gehaltsverpfändung. Dabei wird die Kreditgeberin/der Kreditgeber berechtigt, bei Zahlungsverzug auf die Lohn- oder Gehaltsansprüche der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers wie bei einer Gehaltsexekution zuzugreifen (auch das für die Kreditnehmerin/den Kreditnehmer verbleibende Existenzminimum wird in gleicher Weise wie bei einer gerichtlichen Exekution berechnet). Bei Krediten zur kurz- oder mittelfristigen Finanzierung von Konsumgütern reicht die Gehaltsverpfändung je nach den Einkommensverhältnissen oft als Sicherheit aus, aber in vielen Fällen wird zusätzlich die Bürgschaft einer Angehörigen/eines Angehörigen gefordert.

Die Verpfändung der Lohn- und Gehaltsansprüche wird der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber gegenüber erst zum Zeitpunkt der Offenlegung wirksam. Bei mehreren Verpfändungen oder auch Gehaltsexekutionen ist daher der Zeitpunkt der Mitteilung an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber maßgeblich.

Wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber von der Kreditaufnahme nicht erfahren soll, muss eine "stille Verpfändung" vereinbart werden. Die "stille Verpfändung" wird der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber erst dann mitgeteilt, wenn es bereits zu einem Zahlungsverzug gekommen ist.

Lohn- und Gehaltspfändung (Konsumentenfragen.at)

Letzte Aktualisierung: 01.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion