Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Generalprokuratur

Eine Sonderstellung nimmt die beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingerichtete Generalprokuratur ein. Die Generalprokuratur ist unmittelbar der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz unterstellt und hat selbst keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaften.

Die Generalprokuratur vertritt die Interessen des Staates in der Rechtspflege. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist sie vor allem befugt, auch in Strafsachen, in denen für die Parteien kein Rechtszug (mehr) zum Obersten Gerichtshof besteht, an diesen eine sogenannte "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" zu erheben. Sie erfüllt damit eine bedeutende Funktion bei der Wahrung der Rechtseinheit und Rechtssicherheit im Strafrecht.  

Bei der Generalprokuratur besteht außerdem der "Weisungsrat". Dieser berät die Bundesministerin für Justiz/den Bundesminister für Justiz in gewissen Fällen bei der Erteilung von Weisungen an die Staatsanwaltschaften.

Rechtsgrundlagen

Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz