Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Andere Waren (Kaffee, Tee, Parfum etc.)

Hinweis:

Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

Auf dem Landweg können pro Person Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro abgabenfrei mitgebracht werden ("Reisefreigrenze").

Auf dem Luftweg können pro Person Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro abgabenfrei mitgebracht werden ("Reisefreigrenze").

Personen unter 15 Jahren können nur Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 Euro abgabenfrei einführen ("Reisefreigrenze"). Dies gilt sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg.

Soll eine Ware eingeführt werden, deren Wert 300 Euro (auf dem Landweg) bzw. 430 Euro (auf dem Luftweg) übersteigt, kann diese nicht auf die Reisefreigrenzen von mehreren Personen aufgeteilt werden.

Für Waren, deren Wert die Freigrenze übersteigt, muss eine Zollanmeldung abgegeben werden. Ist ein Rotkanal eingerichtet, muss dieser benützt werden. Ist kein Rotkanal eingerichtet, müssen die Waren von der/dem Reisenden aus selbst deklariert werden. Abgabenbefreiungen werden auch dann berücksichtigt. Treibstoff darf bis zu einer Menge von 10 Litern in einem feuerfesten Reservekanister mitgeführt werden. Auch die Vorschriften zur Mitnahme von Pyrotechnischen Gegenständen und Waffen sind zu beachten.

Letzte Aktualisierung: 31.07.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen