Vereine/Organisationen


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Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Kräfte für internationale Operationen – Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN)

Formierte Einheiten (KIOP-FORMEIN) setzen sich aus Soldaten des Präsenzstandes und – zu einem überwiegenden Teil – aus Soldaten des Miliz- und Reservestandes sowie Soldatinnen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zusammen. Sie werden (im Gegensatz zu den Kaderpräsenzeinheiten) dann gebildet, wenn eine längere Vorbereitungszeit für einen Auslandseinsatz gegeben ist oder wenn es erforderlich wird, Auslandskontingente zu bilden, die als Kaderpräsenzeinheiten noch nicht gebildet sind.

Bis zur Herstellung der vollen Einsatzfähigkeit der Kaderpräsenzeinheiten werden die Auslandseinsätze des Bundesheeres mit Kräften der Formierten Einheiten beschickt. Danach werden die Formierten Einheiten vor allem für die Ablöse bei länger dauernden Auslandseinsätzen herangezogen.

Für die Aufnahme in eine Formierte Einheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.

Zu einem Auslandseinsatz im Rahmen von KIOP-FORMEIN können sich melden:

  • Wehrpflichtige des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes
  • Wehrpflichtige und Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben

Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.

Folgende Altersgrenzen sind zu beachten:

  • Soldatinnen/Soldaten und Chargen bis zum 50. Geburtstag
    Eine Überschreitung des Alterslimits bei Soldatinnen/Soldaten und Chargen kann bei Bedarf für Spezialfunktionen durch das Bundesministerium für Landesverteidigung genehmigt werden.
  • Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen bis zum Ablauf des Jahres, bis zum 65. Geburtstag.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Freiwillige Meldung
  • Persönliche Eignung
  • Militärischer Bedarf

Dauer der Einsätze:

  • Für Friedenssicherung: grundsätzlich sechs Monate
  • Für Humanitär- und Katastropheneinsätze: grundsätzlich bis zu drei Monaten
  • Für Such- und Rettungseinsätze: grundsätzlich bis zu zwei Wochen

Die Einsatzdauer ist je nach Funktion und Bedarf veränderlich.

Hinweis:

Die Ansprüche von Soldatinnen/Soldaten, die in Formierten Einheiten Dienst versehen, sind auf der Homepage des Österreichischen Bundesheeres unter Besoldung von Formierten Einheiten abrufbar.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung