Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Allgemeine Informationen zu Religionen in Österreich

Österreich hat als multikultureller Staat auch eine lange Tradition als Heimat von Personen verschiedenster Religionsgemeinschaften. Der Gedanke der Gleichberechtigung der Konfessionen setzte sich im Laufe der Zeit immer mehr durch, insbesondere ausgehend von den Toleranzpatenten Kaiser Josephs II. 1781/1782. Heute sind den Anhängerinnen/Anhängern von Religionsgemeinschaften und den Gemeinschaften selbst in Österreich verschiedene Grundrechte in Bezug auf die Religionsausübung verfassungsgesetzlich garantiert.

Was den Status von Religionsgemeinschaften und damit einhergehend deren Rechtsstellung betrifft, gibt es in Österreich zwei Formen: gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften und staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften. Die Bekenntnisgemeinschaften besitzen Rechtspersönlichkeit, sind jedoch keine Körperschaften öffentlichen Rechts. Die gesetzliche Anerkennung durch den Staat hingegen räumt einer Religionsgemeinschaft die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ein, was mit der Wahrnehmung von Aufgaben des öffentlichen Interesses einhergeht (z.B. Recht zur Erteilung von Religionsunterricht in allen öffentlichen Schulen bzw. Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht).

Letzte Aktualisierung: 11.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion