Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen – Regelung im Burgenland

Hinweis:

In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche gerade aufhält.

Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben und Zugänglichmachen von Medien, Datenträgern, Gegenständen, Dienstleistungen, Veranstaltungen und Handlungen an Personen unter 18 Jahren ist verboten, wenn sie Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können. Solch eine Gefährdung ist anzunehmen, wenn dadurch

  • kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlicht werden,
  • Menschen wegen ihrer Hautfarbe, ethnischer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung oder ihrer körperlichen oder geistigen Behinderung diskriminiert werden oder
  • die Darstellung einer die Menschenwürde missachtenden Sexualität beinhaltet wird.

Junge Menschen dürfen solche Medien, Datenträger oder Gegenstände nicht erwerben, besitzen, verwenden und solche Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen.

Personen, die solche Medien, Gegenstände, Datenträger oder Dienstleistungen gewerbsmäßig anbieten, vorführen, weitergeben oder zugänglich machen, haben durch geeignete Vorkehrungen junge Menschen davon auszuschließen. Geeignete Vorkehrungen sind z.B. räumliche Abgrenzungen, zeitliche oder technische Beschränkungen, Aufschriften oder mündliche Hinweise.

Letzte Aktualisierung: 08.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion