Vereine/Organisationen


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UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
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Allgemeines zum Ablauf eines streitigen Zivilverfahrens

Verfahren vor Bezirksgerichten und vor Gerichtshöfen erster Instanz verlaufen nach ähnlichen Grundsätzen. Das Verfahren vor Bezirksgerichten ist jedoch etwas einfacher gestaltet. Auch gibt es im streitigen Zivilverfahren besondere Verfahrensarten, die ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.

Hinweis:

Neben den streitigen Zivilverfahren werden vor den Zivilgerichten auch Außerstreitverfahren durchgeführt, die ebenfalls einem vereinfachten und flexibleren Ablauf folgen. Diese Verfahrensart ist für bestimmte Angelegenheiten (z.B. einvernehmliche Scheidungen, Pflegschaftsverfahren, Verlassenschaftsverfahren) im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehen.

Jedes streitige Zivilverfahren wird aufgrund einer Klage eingeleitet. Die Klage muss beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht eingebracht werden.

Weiterführende Links

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz