Vereine/Organisationen


Name Branche
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Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Einsichtnahme und Abfragen bei Gericht

Einsicht in das Hauptbuch sowie die Hilfsverzeichnisse und in das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen sowie auch in die aktuelle Grundbuchsmappe (digitale Katastralmappe) erfolgt bei Gericht (BMJ) durch Ausdruck der gewünschten Daten aus der Grundstücksdatenbank (Grundbuchsauszug).

Hierfür zuständig ist jedes Bezirksgericht (BMJ), nicht jedoch das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BMJ). Ein Grundbuchsauszug ist grundsätzlich persönlich (während der Servicezeiten) oder schriftlich anzufordern.

Die Urkundensammlung ist auf elektronische Speicherung umgestellt, d.h. Urkunden nach dem Jahr 2006 können aus der Datenbank der Justiz abgerufen werden. Eine diesbezügliche Einsicht erfolgt daher wie die Einsicht in das Hauptbuch.

Noch nicht gespeicherte Urkunden können nach wie vor nur bei dem Gericht (BMJ) eingesehen werden, bei dem sie in die Urkundensammlung aufgenommen worden sind. Diese Einsicht in die Urkundensammlung kann entweder persönlich vorgenommen werden oder das Gericht erstellt auf Anforderung Kopien. Telefonische Auskünfte sind in den Organisationsvorschriften der Gerichte grundsätzlich nicht vorgesehen.

Ab wann bei den einzelnen Gerichten (BMJ) die Urkundensammlung elektronisch geführt wird (also der Umstellungszeitpunkt), ist aus der Ediktsdatei (BMJ) unter "Kundmachungen der Justiz" zu ersehen.

Tipp:

Beachten Sie bitte die Amtsstunden des Gerichts (BMJ).

Gebühren

Auszüge aus dem Hauptbuch des Grundbuchs und aus dessen Hilfsverzeichnissen: 19 Euro

Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz