Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Altersteilzeitgeld

Wenn Sie mit Ihrer Dienstgeberin/Ihrem Dienstgeber eine sogenannte Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt vereinbart haben, erhalten Sie ein der verringerten Arbeitszeit entsprechendes Arbeitseinkommen sowie einen Lohnausgleich. Das Arbeitsmarktservice (AMS) ersetzt der Dienstgeberin/dem Dienstgeber (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) einen Teil der finanziellen Aufwendungen (Lohnausgleich und Sozialversicherungsbeiträge), die ihr/ihm durch Ihren Übertritt in die Altersteilzeit, über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit hinaus zusätzlich entstehen. Ihre Dienstgeberin/Ihr Dienstgeber muss daher nur noch einen Teil Ihres Lohnes aufbringen, der andere Teil kommt vom Arbeitsmarktservice.

Ab 1. Jänner 2024 erfolgt eine stufenweise Reduzierung des abzugeltenden Aufwandes bei der Altersteilzeit in Form einer Blockzeitvereinbarung. Der abzugeltende Anteil wird von 2024 bis 2027 von 50 Prozent auf 20 Prozent sinken (pro Jahr um 7,5 Prozentpunkte) und danach pro Jahr um 10 Prozentpunkte. Für Altersteilzeitvereinbarungen in der Blockzeitvariante, deren Laufzeit ab dem Jahr 2029 beginnt, gebührt somit kein Altersteilzeitgeld (Aufwandsabgeltung) mehr.

Der abzugeltende Anteil für kontinuierliche Altersteilzeitvereinbarungen beträgt in den Jahren 2026 bis 2028 80 Prozent und ab dem Jahr 2029 90 Prozent.

Online-Ratgeber und -Rechner

Altersteilzeitrechner der AK

Altersteilzeitgeld (AMS)

Rechtsgrundlagen

§§ 27 bis 28 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz