Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Instanzenzug

Entscheidungen der ordentlichen Gerichte können in der Regel durch die gesetzlich festgelegte nächsthöhere Instanz überprüft werden. Diesen Weg zum jeweils nächsthöheren Gericht nennt man Instanzenzug, er wird durch die Ergreifung von Rechtsmitteln durchlaufen.

Gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden kann in der Regel Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Instanzenzug von einer Verwaltungsbehörde an eine andere kann nur in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde bestehen (z.B. im Baurecht); in diesem Fall kann gegen den Bescheid eines Organs der Gemeinde Berufung an ein übergeordnetes Gemeindeorgan (z.B. an den Gemeinderat) erhoben werden.

Instanzenzüge

Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion