Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Verkehrsabsetzbetrag

Der Verkehrsabsetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag, der (wie alle Steuerabsetzbeträge) die Einkommensteuer kürzt. Durch den Verkehrsabsetzbetrag werden die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal abgegolten. Er wird automatisch von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 496 Euro pro Jahr (im Jahr 2026; im Jahr 2025: 487 Euro pro Jahr).

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

Besteht auch ein Anspruch auf ein Pendlerpauschale und übersteigt das Einkommen nicht 15.069 Euro (im Jahr 2026; im Jahr 2025: 14.812 Euro) im Kalenderjahr, erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag auf 853 Euro (im Jahr 2026; im Jahr 2025: 838 Euro). Bei Einkommen zwischen 15.069 und 16.056 Euro (im Jahr 2026; im Jahr 2025: 14.812 und 15.782 Euro) pro Jahr vermindert sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig einschleifend auf 496 Euro (im Jahr 2026; im Jahr 2025: 487 Euro).

Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

Ab der Veranlagung 2026 erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um 804 Euro (790 Euro im Jahr 2025) (Zuschlag), wenn das Einkommen der/des Steuerpflichtigen 19.761 Euro (im Jahr 2025: 19.424 Euro) im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Zuschlag vermindert sich zwischen Einkommen von 19.761 und 30.259 Euro (im Jahr 2025: 19.424 und 29.743 Euro) gleichmäßig einschleifend auf null. Der Zuschlag zum Verkehrabsetzbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.

Letzte Aktualisierung: 25.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion