Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Kindesunterhalt für Kinder minderjähriger Eltern

Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt gegenüber beiden Elternteilen, unabhängig davon, ob diese volljährig oder minderjährig sind. Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem das Kind betreut wird, leistet dadurch seinen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Geldunterhalt zu leisten.

Soweit Eltern aufgrund ihrer Lebensverhältnisse zur Unterhaltsleistung nicht imstande sind, haben die Großeltern nach den für die Eltern geltenden Grundsätzen den Unterhalt des Kindes zu bestreiten. Die Unterhaltspflicht der Großeltern greift somit bereits dann, wenn nur ein Elternteil - etwa der geldunterhaltspflichtige Elternteil - nicht leistungsfähig ist..

Zusätzlich ist der Vater gesetzlich verpflichtet, der Mutter die Kosten der Entbindung sowie ihren Unterhalt für die ersten acht Wochen nach der Geburt zu ersetzen.

Rechtsgrundlagen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz