Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Adressänderung: Grundbuch

Allgemeine Informationen

Die Eigentümerin/der Eigentümer einer Liegenschaft kann dem Grundbuchsgericht eine Adressänderung (z.B. nach einem Umzug) kostenlos elektronisch über JustizOnline mitteilen.

Zudem ist eine Adressänderung unter genauer Angabe der Liegenschaft direkt beim Grundbuchsgericht möglich. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich auch insbesondere im Hinblick auf allfällige Kosten beim zuständigen Bezirksgericht (BMJ). Für eine Adressänderung kann auch eine Notarin/ein Notar (ÖNK) oder eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt (ÖRAK) beauftragt werden.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.

Erforderliche Unterlagen

Hinweis:

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden. Eventuell werden zusätzliche Unterlagen (z.B. Bestätigung der Abmeldung) benötigt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Bezirksgericht (BMJ).

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Letzte Aktualisierung: 12.10.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer