Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Rechtsberatung – Asyl

Allgemeines

Für antragstellende Personen auf internationalen Schutz besteht die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren kostenlose Rechtsauskunft in Anspruch zu nehmen.

Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht besteht ein Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung bzw. Rechtsvertretung.

Sowohl die Rechtsauskunft als auch die Rechtsberatung und -vertretung obliegen der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBU).

Rechtsauskunft im Verwaltungsverfahren

Alle antragstellenden Personen im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats (Verfahren nach der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung [AMM-VO]) und im Verfahren auf internationalen Schutz haben seit 12. Juni 2026 Anspruch auf kostenlose Rechtsauskunft.

Das Ersuchen um Rechtsauskunft ist an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über Free legal information – Asylum in Austria (BFA) zu richten. 

Der Umfang der Rechtsauskunft wird in den EU-Verordnungen vorgegeben und umfasst unter anderem

  • Orientierung und Erläuterungen zum Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats sowie zum Verfahren auf internationalen Schutz, einschließlich Informationen über die Rechte und Pflichten während dieser Verfahren
  • rechtliche Fragen, die sich im Zuge des Asylverfahrens ergeben, einschließlich Informationen darüber, wie eine negative Entscheidung angefochten werden kann.

Die Rechtsauskunft wird im Rahmen von Gruppenterminen von der BBU angeboten. Für antragstellende Personen besteht bei diesen Terminen die Möglichkeit, Fragen zu den von der Rechtsauskunft erfassten Inhalten zu stellen. Im Gegensatz zur Rechtsberatung findet im Rahmen der Rechtsauskunft jedoch keine individuelle Beratung oder inhaltliche Auseinandersetzung mit den Erfolgsaussichten des Einzelnen statt. 

Bei unbegleiteten Minderjährigen sind Rechtsberaterinnen/Rechtsberater der BBU ab Ankunft in der Erstaufnahmestelle Verfahrensvertreterinnen/Verfahrensvertreter. Nach Zuweisung an eine Betreuungsstelle eines Bundeslandes übernimmt diese Aufgabe der örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger jenes Bundeslandes, in dem die/der Minderjährige einer Betreuungsstelle zugewiesen ist.

Rechtsberatung und -vertretung im Beschwerdeverfahren

In Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen BFA – mit Ausnahme von unter anderem Kostenentscheidungen oder der Aktenvorlage im Rahmen einer Säumnisbeschwerde – ist eine kostenlose Rechtsberatung und -vertretung vorgesehen. Das Ersuchen um Rechtsberatung ist an die BBU zu richten.

Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres