Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Mahnverfahren

Im Rahmen eines Mahnverfahrens erlässt das Gericht bei Geldforderungen bis 75.000 Euro ohne Verhandlung und ohne Vernehmung der beklagten Partei einen bedingten Zahlungsbefehl. Das Gericht prüft dabei zunächst nicht, ob die klagende Partei wirklich einen Anspruch auf Zahlung der Geldsumme gegen die beklagte Partei hat.

Der Zahlungsbefehl trägt die Aufschrift "bedingter Zahlungsbefehl". Mit ihm wird der beklagten Partei aufgetragen, binnen 14 Tagen die Forderung samt Zinsen zu bezahlen oder binnen vier Wochen Einspruch zu erheben.

Achtung:

Nur durch einen Einspruch wird der Zahlungsbefehl außer Kraft gesetzt. Wenn kein Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erfolgt, wird er rechtskräftig – auch wenn die Forderung nicht zu Recht besteht. Die klagende Partei kann dann mittels Zwangsvollstreckung die Zahlung der eingemahnten Summe erzwingen.

Wenn die beklagte Partei der Forderung nachkommt und den Geldbetrag zuzüglich Kosten innerhalb der Frist bezahlt, ist das Verfahren abgeschlossen.

Soll nur die Kostenentscheidung alleine bekämpft werden, muss gegen diese ein Rekurs eingebracht werden.

Hinweis:

Die gesamt zu zahlende Summe findet sich im letzten Absatz des Zahlungsbefehls.

Erhebt die beklagte Partei rechtzeitig Einspruch, tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft und das Gericht lädt die Parteien zur mündlichen Verhandlung.

Tipp:

Besteht die Forderung zum Teil zu Recht, sollten Sie noch während der Einspruchsfrist den Amtstag des Bezirksgerichts aufsuchen oder eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

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Mahnklage

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz