Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Checkliste Studierende – Einreise und Aufenthalt (EWR, Schweiz)

  • EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer und deren Angehörige (mit EWR- bzw. Schweizer Staatsbürgerschaft) benötigen zur Einreise kein Visum, jedoch ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis). Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen.
  • EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer und deren Angehörige (mit EWR- bzw. Schweizer Staatsbürgerschaft) dürfen sich grundsätzlich bis zu drei Monate in Österreich aufhalten. Ein längerer Aufenthalt ist u.a. dann möglich, wenn Hauptzweck des Aufenthalts eine Ausbildung ist und eine ausreichende Krankenversicherung sowie ausreichende Existenzmittel vorliegen.
  • Wenn ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten erlaubt ist, muss binnen vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde beantragt werden.
  • Liegt eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts vor, kann zusätzlich ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" beantragt werden. Dieser gilt als Identitätsdokument in Österreich.
  • Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde, Schule etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden.
  • Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Wohnung, Studentenheim o.ä.) organisiert werden.
  • Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll.
Letzte Aktualisierung: 26.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion