Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Checkliste Schulpflicht in Österreich für Drittstaatsangehörige

Aktuelle Checkliste zur Schulpflicht für Drittstaatsangehörige.

Aktuelle Checkliste zur Schulpflicht für Drittstaatsangehörige.
Thema Detailinformationen
allgemeine Schulpflicht Für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und erstreckt sich über neun Jahre.
Zeugnisse Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung helfen bei einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe.
1. bis 4. Schuljahr  Die ersten vier Schuljahre (in der Regel im Alter von 6 bis 10 Jahren): Besuch der Volksschule (Grundschule) 
5. bis 8. Schuljahr 5. bis 8. Schuljahr (in der Regel im Alter von 10 bis 14 Jahren): Besuch der Mittelschule (MS) oder der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS)
9. Schuljahr 9. Schuljahr (in der Regel im Alter von 14 bis 15 Jahren): Besuch der Polytechnischen Schule, der Oberstufe einer AHS oder einer besrufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule.

Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind zum Besuch der Sonderschule berechtigt.

Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion