Vereine/Organisationen


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Dartverein Zeillern Verein
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Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
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Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
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ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
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Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Typisierung von Kfz-Umbauten

Allgemeine Informationen

Änderungen am Kfz, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, sind der zuständigen Landeshauptfrau/dem zuständigen Landeshauptmann anzuzeigen. Sind keine wesentlichen technischen Merkmale betroffen und werden Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht herabgesetzt, kann die Änderung genehmigt werden und wird in das Genehmigungsdokument eingetragen.

Beispiel:
  • Motoränderungen (z.B. höhere Leistung durch Chiptuning)
  • Fahrgestelländerungen (z.B. Tieferlegung)
  • Lenkradänderungen
  • Karosserieanbauteile (z.B. Spoiler)
  • Andere Felgen und Reifen als im Typenschein angegeben

Zuständige Stelle

Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet

Verfahrensablauf

Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Genehmigung im konkreten Fall möglich ist.

Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
    • Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Bestätigung der Fachwerkstätte über den sach- und fachgerechten Umbau
  • Eventuell Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Eventuell Ziviltechnikergutachten oder Gutachten einer staatlich autorisierten Prüfstelle
  • Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Kosten

  • Pro Änderung: rund 26 Euro
  • Für die Eintragung in das Genehmigungsdokument: 21 Euro

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur