Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Sozialversicherungsrechtliche Absicherung bei Familienhospizkarenz

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, Arbeitslose, Bundesbedienstete (Beamtinnen/Beamte und Vertragsbedienstete) sowie Landeslehrerinnen/Landeslehrer (auch land- und forstwirtschaftliche Landeslehrerinnen/land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer) können zur Begleitung sterbender Angehöriger oder zur Betreuung ihrer schwerst erkrankten Kinder unter dem Titel Familienhospizkarenz (USP) ihre Arbeits- bzw. Dienstzeit ändern oder herabsetzen lassen (Familienhospizteilzeit).

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die erwähnten Personen sich für einen bestimmten Zeitraum bei gänzlichem Entfall des Arbeitsentgelts karenzieren lassen. Ebenso können sich arbeitslose Personen für die Dauer der Familienhospizkarenz vom Bezug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe abmelden. Während der Freistellung (Familienhospizkarenz) besteht eine Absicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung.

Bei Vereinbarung einer Familienhospizkarenz besteht ein Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Über Gewährung, Entziehung oder Neubemessung eines Pflegekarenzgeldes entscheidet das Sozialministeriumservice.

Zudem können Personen, während einer Freistellung, in besonderen Härtefällen eine Geldzuwendung erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Familienhospizkarenz-Härteausgleich".

Für den Fall der Inanspruchnahme von Familienhospizkarenz wurden auch im Bundespflegegeldgesetz eine Reihe von Begünstigungen für pflegebedürftige Personen und ihre pflegenden Angehörigen vorgesehen:

Letzte Aktualisierung: 11.12.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz