Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Unterhalt

Solange sich die/der Jugendliche in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) befindet und kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu erhalten, müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen. Hinsichtlich der Höhe der Unterhaltsleistungen sind die Lebensverhältnisse der Eltern, aber auch die Anlagen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der/des Jugendlichen zu berücksichtigen.

Solange die/der Jugendliche mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnt und von ihnen versorgt wird (das beinhaltet Essen, Wohnen, Bekleidung, Materialien für Schul- bzw. Berufsausbildung, Freizeit etc.), müssen die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Unterhaltsleistungen erbringen. Leben die Eltern getrennt, dann muss derjenige Elternteil, bei dem die/der Jugendliche nicht im Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Geldunterhalt wird grundsätzlich an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs wird üblicherweise folgende Prozentsatzmethode angewandt:

Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
Alter
Prozent des monatlichen Nettoeinkommens
bis 6 Jahre 16
6 bis 10 Jahre 18
10 bis 15 Jahre 20
ab 15 Jahren 22

Für Geschwister oder andere Unterhaltsberechtigte (z.B. Ehefrau) gibt es Abzüge. Genauere Informationen über den Unterhaltsanspruch bei eigenen Einkünften des Kindes finden sich im Kapitel "Kindesunterhalt".

Eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung über die zu erwartende Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche ermöglicht der Unterhaltsrechner der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt.

Unterhaltsrechner (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt)

Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion