Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Gründe für eine Verhaftung

Die Beschränkung der persönlichen Freiheit durch Vollzug von Freiheitsstrafen, Untersuchungshaft etc. ist einer der schwerwiegendsten Eingriffe in das Leben eines Menschen. Daher sind genaue Vorschriften und ein enges Korsett an rechtlichen Regelungen die Grundlage für derartige Maßnahmen. In den letzten Jahren gibt es dazu vermehrt internationale Regelungen, die auch in Österreich Gültigkeit haben.

Es gibt sehr unterschiedliche Gründe, warum jemand verhaftet wird. Auch ist nicht jede Zwangsmaßnahme als Strafe zu sehen – in einigen Fällen dient eine solche der Wahrheitsfindung (Vorführung, Untersuchungshaft) oder einem Sicherungszweck (Schubhaft).

In Zusammenhang mit einer Straftat ist je nach Grund zu unterscheiden zwischen:

Rechtsgrundlagen

Strafprozessordnung (StPO) 

Letzte Aktualisierung: 01.06.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz