Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Die Europäische Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank befindet sich im gemeinsamen Besitz der EU-Mitgliedstaaten. Sie leiht Geld auf Kapitalmärkten und stellt es zu günstigen Konditionen für Projekte zur Verfügung, die im Interesse der EU liegen. Etwa 90 Prozent der Darlehen werden innerhalb der EU vergeben.

Die Europäische Investitionsbank bietet u.a.:

  • Darlehen: etwa 90 Prozent der gesamten Mittelverpflichtungen. Diese werden für tragfähige Investitionsprogramme oder Projekte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor gewährt. Empfängerinnen/Empfänger von Darlehen können große Unternehmen, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen sein.
  • Mittelbündelung: es werden Mittel aus anderen Quellen mobilisert – vor allem aus dem EU-Haushalt. Diese werden mit den Darlehen gebündelt, sodass ein vollständiges Finanzierungspaket entsteht.
  • Beratung und technische Hilfe: diese wird von einem Team von Wirtschaftsexpertinnen/Wirtschaftsexperten, Ingenieurinnen/Ingenieuren und Sektorspezialistinnen/Sektorspezialisten ergänzend zu den Finanzierungsfazilitäten der EIB bereitgestellt.

Europäische Investitionsbank (EIB)

Rechtsgrundlagen

Artikel 308 AEUV

Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion