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ÖVP Zeillern Organisation
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Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
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UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Was sind die rechtlichen Folgen?

Allgemeine Informationen

Achtung:

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz haben Sie Anspruch auf einen angemessenen Schadenersatz in der Mindesthöhe von 1.000 Euro.

Dieser Schadenersatzanspruch besteht gegenüber

  • der Person, die Sie belästigt
  • der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber, wenn sie/er es schuldhaft unterlässt, angemessene Abhilfe zu schaffen, d.h. wenn sie/er es unterlässt, die Belästigung durch Dritte (z.B. durch Ermahnung, Versetzung oder Kündigung) zu unterbinden
  • dem Bund, wenn die Dienstgebervertreterin/der Dienstgebervertreter es schuldhaft unterlassen hat, eine angemessene Abhilfe zu schaffen

Sexuelle Belästigung kann zusätzlich strafrechtliche Folgen für den Täter/die Täterin haben.

Fristen

Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs beträgt drei Jahre.

Zuständige Stelle

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 13.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz