Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Volksbefragung

Bei einer Volksbefragung wird vor der Beschlussfassung eines Gesetzes im Nationalrat die Haltung der österreichischen Bevölkerung zu einer Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung erforscht. Für die Regelung dieser Angelegenheit muss die Bundesgesetzgebung zuständig sein. Die Fragestellung muss so erfolgen, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann oder aus zwei alternativen Lösungsvorschlägen besteht. Nicht befragt werden darf das Volk zu Wahlen und zu Angelegenheiten, für die bereits ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde zuständig ist.

Ein Antrag auf Abhaltung einer Volksbefragung kann entweder vom Nationalrat oder von der Bundesregierung gestellt werden. Die Volksbefragung muss durchgeführt werden, wenn der Nationalrat dies mit Mehrheit beschließt. Stimmberechtigt sind alle zum Nationalrat aktiv Wahlberechtigten. Das Ergebnis der Volksbefragung ist für den Gesetzgeber rechtlich nicht bindend. 

Volksbefragungen sind auch in einigen Verfassungen der Bundesländer vorgesehen.

Letzte Aktualisierung: 17.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion