Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Was ist Wohnungseigentum?

Wohnungseigentum ist das einer Miteigentümerin/einem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine bestimmte Wohnung, sonstige selbstständige Räumlichkeit oder einen Kfz-Abstellplatz ausschließlich zu nutzen und darüber allein zu verfügen.

Die Wohnungseigentümerin/der Wohnungseigentümer ist stets auch Miteigentümerin/Miteigentümer der gesamten Liegenschaft und hält somit einen ideellen Anteil daran. Anders als eine ("schlichte") Miteigentümerin/ein ("schlichter") Miteigentümer ist dieses Miteigentum untrennbar mit dem Recht verbunden, eine bestimmte Wohnung auf der Liegenschaft ausschließlich zu nutzen. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen (Verbücherung).

Ein im Grundbuch eingetragenes Eigentum, unabhängig davon, ob eine Person alleinige Eigentümerin/alleiniger Eigentümer ist oder ob mehrere Personen gemeinsam Eigentümerinnen/Eigentümer sind, kann nur an Liegenschaften (also an Grundstücken samt Gebäuden) bestehen, nicht aber an einzelnen Wohnungen. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ermöglicht es jedoch, einen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft mit dem Recht auf ausschließliche Nutzung einer bestimmten Wohnung zu verbinden.

Rechtsgrundlagen

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz