Vereine/Organisationen


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Bauernbund Zeillern Organisation
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FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
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Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
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Landjugend Zeillern Verein
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Musikverein Zeillern Verein
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ÖVP Zeillern Organisation
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Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
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Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften

Gesetzliche Anerkennung einer Kirche oder Religionsgesellschaft

Die gesetzliche Anerkennung einer Kirche oder Religionsgesellschaft verschafft dieser den höchsten Status, den die Republik Österreich einer Religionsgemeinschaft verleihen kann. Die gesetzliche Anerkennung bewirkt die Verleihung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch ihr die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Diese beinhaltet auch die privatrechtliche Rechtsfähigkeit.

Solche Körperschaften nehmen Aufgaben öffentlichen Interesses wahr. Damit sind neben religiösen auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische Aufgaben gemeint, die dem Gemeinwohl dienen.

Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) räumt allen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung und der selbstständigen Ordnung und Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten ein. Darüber hinaus haben gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in verschiedenen Bereichen teils weitgehende Rechte, wie beispielsweise das Recht, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht abzuhalten, oder Begünstigungen im Abgabenrecht. Diese Privilegien kommen staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften nicht zu.

Die gesetzliche Anerkennung einer Religionsgemeinschaft kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf Antrag erfolgen. Dazu gehört unter anderem das Erfordernis eines Bestands als Bekenntnisgemeinschaft in Österreich über einen Zeitraum von zumindest 20 Jahren (davon 10 Jahre in organisierter Form und zumindest 5 Jahre als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft). Außerdem muss die jeweilige Religionsgemeinschaft eine Angehörigenzahl von mindestens 2 Promille (0,2 Prozent) der österreichischen Bevölkerung nach der letzten Volkszählung aufweisen.

Derzeit gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften

In Österreich sind derzeit folgende Kirchen und Religionsgesellschaften (in alphabetischer Reihenfolge) gesetzlich anerkannt:

Letzte Aktualisierung: 27.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion