Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Energieversorgungsunternehmen

Für die An-, Ab- oder Ummeldung von Energieversorgungsanlagen (Gas, Strom, Fernwärme) ist der jeweilige Energieversorger zuständig. Meist ist für die Abmeldung eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist vorgesehen.

Bei einer Abmeldung muss dem Energieversorger der Zählerstand vom Tag des Auszugs mitgeteilt werden. Mit diesem Zählerstand kann der Energieversorger die Energiekosten bis zum Auszugstermin ausrechnen. Bei der Abmeldung muss dem Energieversorger auch die neue Adresse mitgeteilt werden, damit die Rechnung zugestellt werden kann. In manchen Fällen ist es notwendig, einen Ablesetermin zu vereinbaren (z.B. Fernwärme Wien).

Wenn in der neuen Wohnung bereits Energie vorhanden ist und es sich um denselben Energieversorger handelt, kann gleichzeitig mit der Abmeldung die Anmeldung gemacht werden. Wenn in der neuen Wohnung noch keine Energie vorhanden ist, muss ein Termin für die Einschaltung in der neuen Wohnung vereinbart werden.

Bei der Ersteinschaltung in der neuen Wohnung muss die Mieterin/der Mieter oder die Eigentümerin/der Eigentümer persönlich anwesend sein oder sie/er ermächtigt eine Person (schriftlich), die beim Einschaltungstermin anwesend ist. Es muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Die Ersteinschaltung ist kostenpflichtig.

Wenn kein Zähler vorhanden ist, muss eine Elektrikerin/ein Elektriker (für Strom) oder eine Installateurin/ein Installateur (für Gas) eine Fertigstellungsanzeige erstellen. Die Mieterin/der Mieter oder die Eigentümerin/der Eigentümer muss diese Fertigstellungsanzeige beim Energieversorger einreichen.

Ein Anbieterwechsel ist möglich. Die Preise der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich zum Teil deutlich. Mit dem Tarifkalkulator der E-Control kann ein Preisvergleich durchgeführt werden.

Damit genau abgerechnet werden kann, sollte am Tag des Anbieterwechsels der Zähler abgelesen und der Zählerstand dem Netzbetreiber bekannt gegeben werden. Ansonsten kann der Netzbetreiber den Zählerstand auch auf Basis bisheriger Verbrauchswerte bestimmen.

Hinweis:

Bei Problemen bei der An- und Abmeldung des Strom- oder Gasbezugs oder beim Lieferantenwechsel, bei Bemängelung der Qualität einer Dienstleistung des Elektrizitäts- oder Erdgasunternehmens oder bei Beschwerden gegen eine Rechnung, kann ein Streitschlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle der E-Control gerichtet werden. Vorher muss ein direkter Lösungsversuch mit dem betroffenen Unternehmen unternommen worden sein.

Tipp:

Bei finanziellen Problemen oder bei Zahlungsschwierigkeiten sollte der Strom- bzw. Gasanbieter so rasch wie möglich kontaktiert werden. Mit dem Energieunternehmen kann eine Ratenzahlung oder spätere Bezahlung der Rechnung vereinbart werden. Viele Anbieter finden in solchen Fällen gemeinsam mit Ihren Kundinnen/Kunden eine Lösung.

Informationen zur Grundversorgung mit Telefon, Internet, Strom etc. finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 14.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion