Vereine/Organisationen


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Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
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FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Telefonieren am Steuer – Allgemeine Informationen

Während der Fahrt ist für die Lenkerin/den Lenker eines Kfz das

  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung sowie
  • jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons (Handy), ausgenommen als Navigationssystem, sofern es im Wageninneren befestigt ist,

verboten.

Daher ist z.B. auch das Schreiben und das Lesen von SMS, E-Mails oder Nachrichten auf Social-Media-Kanälen sowie das Internetsurfen während der Fahrt ausdrücklich verboten und strafbar.

Tipp:

Alle Details zum Handyverbot am Steuer finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Fixe Freisprecheinrichtungen müssen eine Vorrichtung zur Befestigung von Mobiltelefonen haben, die der Lenkerin/dem Lenker die Bedienung des Telefons mit einer Hand ermöglicht, ohne ihre/seine Körperhaltung wesentlich zu verändern.

Mobile Freisprecheinrichtungen müssen einen Kopfhörer haben, der mit einem ausreichend langen Verbindungskabel oder schnurlos mit dem Mobiltelefon verbunden ist. Wird ein Verbindungskabel verwendet, darf dieses nicht durch das Blickfeld des Lenkers verlaufen. Das Mikrofon muss so angebracht sein, dass ein einwandfreies Sprechen möglich ist und dass die beim Lenken erforderliche Körperhaltung beim Telefonieren nicht wesentlich verändert werden muss. Die freie Sicht und die Bewegungsfreiheit dürfen nicht eingeschränkt sein und das Mobiltelefon muss mit einer Hand zu bedienen sein.

Ein Verstoß wird mit 100 Euro Organmandat geahndet. Im Falle einer Anzeige kann die Behörde eine Geldstrafe bis 140 Euro verhängen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur