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Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen

Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.

Woran kann wahrgenommen werden, dass Gewalt an Kindern ausgeübt wird?

Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers.
Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!

Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.

Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht.
Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.

Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:

  • Kinder machen Andeutungen.
  • Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
  • Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
  • Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
  • Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
  • Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung:

Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.

Tipp:

Zögern Sie nicht, die Unterstützung spezialisierter öffentlicher oder privater Kinderschutzeinrichtungen in Anspruch zu nehmen!

Auf dem Portal gewaltinfo.at (BKA) finden sich umfassende Informationen, die dabei helfen sollen, Gewalt zu erkennen und für sich selbst oder für andere Hilfe zu holen.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt