Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Ablöse

Unter einer Ablöse versteht man eine einmalige Zahlung, die im Zusammenhang mit der Übernahme einer Mietwohnung geleistet wird, etwa für Möbel oder bauliche Veränderungen. So kann z.B. eine Nachmieterin/ein Nachmieter für eine eingebaute Küche oder für eine neu installierte Heizung Ablöse zahlen. Die Regelung unzulässiger und zulässiger Ablösen bezieht sich auf Vereinbarungen zwischen der bisherigen Mieterin/dem bisherigen Mieter und der Nachmieterin/dem Nachmieter (oder der Vermieterin/dem Vermieter).

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) sind Ablösen für die bloße Wohnungsüberlassung, für den Verzicht auf Kündigungsgründe oder für gesetzlich ohnehin bestehende Rechte unzulässig. Solche Vereinbarungen sind nichtig, und bereits geleistete Zahlungen können innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden.

Erlaubt sind Ablösen, wenn eine konkrete Gegenleistung besteht und der verlangte Betrag sachlich gerechtfertigt ist. Typische Beispiele dafür sind Möbel zum Zeitwert oder Verbesserungen, die für nachfolgende Mieterinnen/Mieter einen Nutzen bringen. Die Zahlung muss dabei angemessen sein.

Mieterinnen/Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen eine Investitionsablöse verlangen, wenn sie selbst Verbesserungen durchgeführt haben. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen wesentlich waren, in den letzten 20 Jahren erfolgt sind und auch weiterhin von Nutzen sind.

Unzulässige Zahlungen können rechtlich angefochten werden. Betroffene können sich an die Arbeiterkammer, die Mietervereinigung, den österreichischen Mieter- und Wohnungseigentümerbund oder eine Wohnberatungsstelle wenden. Für Vermieterinnen/Vermieter bietet die Wirtschaftskammer Beratung an.

Rechtsgrundlagen

Mietrechtsgesetz (MRG)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz