Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Zivildienst für Auslandsösterreicher

Verlegt der Zivildienstpflichtige vor Beginn des Zivildienstes seinen Aufenthalt für länger als sechs Monate ins Ausland, muss er dies unverzüglich der Zivildienstserviceagentur und der örtlich zuständigen österreichischen Vertetungsbehörde (Botschaft, Konsulat) bekanntgeben. Der Bekanntgabe sind Beweisstücke (wie z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag der Wohnung im Ausland etc.) beizulegen.

Als hoheitlicher, staatlicher Dienst kann der Zivildienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit

  • ein freiwilliges Sozialjahr (mindestens 10 Monate),
  • ein freiwilliges Umweltschutzjahr (mindestens 10 Monate),
  • einen Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland (mindestens 10 Monate) oder
  • einen Entwicklungshilfedienst (2 Jahre)

bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen als Ersatz für den Zivildienst zu leisten.

Das Europäische Solidaritätskorps wird nicht als Ersatz für den Zivildienst angerechnet. Wurde der Zivildienst vollständig abgeleistet, ist ein Auslandsaufenthalt nicht mehr zu melden.

Letzte Aktualisierung: 09.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion