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UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
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Wiener Wahlen

Allgemeines zu Wiener Wahlen

Der Ausdruck "Wiener Wahlen" bezeichnet die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen, die gleichzeitig durchgeführt werden.

Da die Bundeshauptstadt Wien auch ein eigenes Bundesland ist, üben ihre Organe auch gesetzgeberische und Verwaltungsfunktionen auf Landesebene aus. Der Gemeinderat ist zugleich auch Landtag, der Stadtsenat übt auch die Funktionen der Landesregierung aus, der Bürgermeister ist zugleich auch Landeshauptmann.

Der Gemeinderat, der sich aus 100 Personen zusammensetzt, wird jeweils für fünf Jahre gewählt.

In Wien hat jeder der 23 Bezirke ein eigenes "Bezirksparlament", das ist die Bezirksvertretung, die von den Bürgerinnen/Bürgern gewählt wird. Diese Bezirksvertretungen setzen sich aus den Bezirksräten zusammen, deren Anzahl von der Zahl der Einwohnerinnen/der Einwohner abhängt.

Der Wiener Bürgermeister sowie der Stadtsenat werden in der ersten Sitzung der Funktionsperiode vom Gemeinderat gewählt.

Aktive Wahlberechtigung

Bei Wiener Wahlen aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger, bei den Bezirksvertretungswahlen alle EU-Bürgerinnen/Bürger,
  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • in Wien ihren Hauptwohnsitz haben.
Hinweis:

Bei den Bezirksvertretungswahlen besteht auch für nichtösterreichische EU-Bürgerinnen/nichtösterreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien die Möglichkeit zu wählen und zu kandidieren. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung in die Wählerevidenz, die in Wien von Amts wegen erfolgt. Bei Wiener Gemeinderatswahlen sind EU-Bürgerinnen/EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft jedoch nicht wahlberechtigt, da der Gemeinderat in Wien zugleich der Landtag ist. Der Landtag als gesetzgebendes Organ darf nach der österreichischen Bundesverfassung nur von österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürgern gewählt werden.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

In das Wählerverzeichnis können Sie Einsicht nehmen oder dagegen einen Berichtigungsantrag stellen. Mehr dazu finden Sie unter Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis).

Eine Stimmabgabe bei Wiener Wahlen ist auch mittels Wahlkarte (in jenen Wahllokalen innerhalb des Gemeindegebietes, die Wahlkarten entgegennehmen, oder mittels Briefwahl) möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch die "fliegende Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) angefordert werden.

Es besteht keine Wahlpflicht!

Passive Wahlberechtigung

Bei Wiener Wahlen passiv wahlberechtigt, d.h. zur Kandidatur berechtigt, sind

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger, bei den Bezirksvertretungswahlen alle EU-Bürgerinnen/Bürger,
  • die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • in Wien ihren Hauptwohnsitz haben.

Letzte Aktualisierung: 14.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion