Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Pensionsversicherung während der Pflege eines behinderten Kindes

Allgemeine Informationen

Eltern, Groß-, Wahl-, Stief- oder Pflegeeltern, die sich der Pflege eines behinderten Kindes in häuslicher Umgebung widmen, können sich auf Antrag in der Pensionsversicherung selbst versichern. Zu dieser Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes ist immer nur eine Person berechtigt.

Die Beiträge dafür werden aus den Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und aus Mitteln des Bundes getragen, sodass der/dem Selbstversicherten keine Kosten entstehen. Die Selbstversicherung ist längstens bis zum 40. Geburtstag des Kindes möglich.

Voraussetzungen

Die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes ist jedoch ausgeschlossen bei

Hinweis:

Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Auf Antrag können Personen, die irgendwann seit dem 1.1.1988 die Voraussetzungen für die Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes erfüllt haben, nachträglich die Selbstversicherung für höchstens 120 Monate beanspruchen. Bitte wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt!

Letzte Aktualisierung: 10.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz