Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Anmeldung im Ausland

Allgemeine Informationen

Die Abmeldebestätigung, die in Österreich ausgestellt wird, wird für die Anmeldung am neuen Wohnort im Ausland benötigt. Bürgerämter, Bezirksverwaltungsstellen und die Bürgerbüros des jeweiligen Aufenthaltslandes stellen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn dort ein Wohnsitz angemeldet ist.

Allfällige weitere notwendige und empfehlenswerte Schritte im Zusammenhang mit der Abmeldung finden sich auch im Kapitel Umzug.

Erforderliche Unterlagen

Zur Mindestanforderung an Dokumenten zählen:

Bei längeren Auslandsaufenthalten wird empfohlen, mit der nächstgelegenen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Honorarkonsulat) Kontakt aufzunehmen, um die aktuelle Adresse sowie spätere Adressänderungen bekannt zu geben, oder sich einfach online zu registrieren.

Zusätzliche Informationen

Meldepflicht für Wehrpflichtige: Wehrpflichtige Österreicher, die sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, müssen ihren Wohnsitz unverzüglich der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde melden. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Wehrpflichtige, deren dauernde Untauglichkeit festgestellt worden ist oder die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und dem Reservestand angehören.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können an bundesweiten Wahlen (Bundespräsidentschaft, Nationalrat und Europäisches Parlament) teilnehmen, wenn sie

  • in die (Europa-)Wählerevidenz ihrer Heimatgemeinde eingetragen sind,
  • alle Voraussetzungen des aktiven Wahlrechts erfüllen und
  • bei ihrer Heimatgemeinde zeitgerecht eine Wahlkarte oder ein Wahlkartenabo beantragt haben.

Die Ausübung des Wahlrechts auf Landesebene für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher ist in jenen Bundesländer möglich, deren jeweilige Landesverfassungen dieses Wahlrecht explizit vorsehen.

Eine rasche und effektive Unterstützung von sich längere Zeit im Ausland aufhaltenden Österreicherinnen/Österreichern durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) setzt eine Anmeldung als Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher voraus. Dies ist keinesfalls verpflichtend, liegt aber im Interesse jeder einzelnen Person und kann darüber hinaus in Krisen- und Katastrophenfällen effiziente Hilfsmaßnahmen ermöglichen. Die Registrierung erfolgt über die Homepage des Außenministeriums oder über die Auslandsservice App (für iOS und Android).

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten