Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Pfefferspray

Pfeffersprays gelten als Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Der Besitz und das Mitsichtragen von Pfeffersprays ist Menschen unter 18 Jahren, d.h. Kindern und Jugendlichen, verboten.

Der Einsatz eines Pfeffersprays ist ausschließlich in einer Notwehrsituation erlaubt. Eine solche liegt vor, wenn Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen angegriffen werden. Dieser Angriff muss entweder unmittelbar drohen oder bereits stattfinden.

Achtung:

Wer den Pfefferspray gegen eine Person einsetzt, obwohl kein rechtswidriger Angriff (Notwehrsituation) vorliegt oder wer das notwendige Maß der Verteidigung überschreitet, macht sich unter Umständen strafbar.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 02.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres