Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern

Je nach Art der Adoption (offene Adoption oder halb offene Adoption) kann in der Praxis ein freiwilliger Informationsaustausch vereinbart werden. Ein rechtlicher Anspruch der leiblichen Eltern auf Informationen über das Kind besteht jedoch gesetzlich nicht, da die familienrechtlichen Beziehungen mit der Annahme als Wahlkind erlöschen.

Zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten bleiben gewisse Bindungen bestehen. Die leiblichen Eltern sind unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zur Leistung von Unterhalt und Ausstattung verpflichtet, aber nur dann, wenn das adoptierende Paar oder die adoptierende Person dazu nicht in der Lage ist.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz