Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Allgemeines zu Europawahlen

Mit der Europawahl werden alle fünf Jahre die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Es handelt sich um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen bestimmt sich – abhängig vom Wahlergebnis – nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen. Österreich ist beginnend mit der Wahlperiode 2024-2029 durch 20 Mitglieder (von insgesamt 720) im Europäischen Parlament vertreten.

Das Europäische Parlament vertritt alle Bürgerinnen/Bürger der EU-Mitgliedstaaten und hat weitreichende Befugnisse, wie z.B. die Mitwirkung an der Gesetzgebung in der EU oder demokratische Kontrollrechte in Bezug auf die EU-Institutionen.

Jeder Staat wählt seine Abgeordneten nach den eigenen rechtlichen Bestimmungen. In Österreich wird der Ablauf der Wahl durch die Europawahlordnung geregelt. Die Europawahl erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht, wobei das österreichische Bundesgebiet als einheitlicher Wahlkörper gilt. Sie erfolgt allgemein, frei, geheim und unmittelbar. So wie bei Nationalratswahlen können auch bei Europawahlen Vorzugsstimmen vergeben werden. Auch in anderen Aspekten, v.a. organisatorischer Natur, gleicht die Europawahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl (z.B. bei der Möglichkeit, per Briefwahl oder vor einer "fliegenden Wahlkommission" abzustimmen etc.).

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 11.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres