Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Konkludent

Willenserklärungen können

  • ausdrücklich, z.B. durch Worte oder allgemein angenommene Zeichen, oder
  • stillschweigend, z.B. durch Handlungen, die eindeutig einen bestimmten Willen erkennen lassen, erfolgen.

Diese stillschweigenden Handlungen werden auch konkludente oder schlüssige Handlungen genannt. Sie sind bei Handlungen anzunehmen, die bei Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund übrig lassen, daran zu zweifeln, dass ein bestimmter Wille vorliegt.

Achtung:

Das Schweigen wird nicht grundsätzlich als konkludente Willenserklärung verstanden. Nur wenn Schweigen als ein bestimmtes Zeichen vereinbart wird oder wenn besondere Umstände ausnahmsweise auf eine eindeutige Erklärung schließen lassen, dann gilt es als Willenserklärung.

Letzte Aktualisierung: 20.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion