Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Babysitter

Sie möchten Ihr Kind noch nicht regelmäßig in eine Betreuungseinrichtung geben, benötigen aber doch zeitweise Betreuung für Ihr Kind? – Dann bietet sich eine Babysitterin/ein Babysitter an. Die Betreuung kann auf diese Weise individuell und in der gewohnten Umgebung des Kindes erfolgen.

Tipp:

Achten Sie darauf, dass immer wieder dieselbe Person zum Babysitten kommt und so eine vertraute Beziehung zwischen allen Beteiligten aufgebaut werden kann.

Benötigen Sie öfters eine Babysitterin/einen Babysitter, so ist auch die Inanspruchnahme eines Leihoma-Dienstes/Leihopa-Dienstes zu erwägen.

Babysitterinnen/Babysitter sind in der Regel als geringfügig Beschäftigte (USP) angestellt und können mit Dienstleistungsscheck (DLS) bezahlt werden.

In Österreich können befristete Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten per Dienstleistungsscheck – sofern die Entlohnung bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber nicht über der monatlichen Geringfügikeitsgrenze liegt – angemeldet, versichert und entlohnt werden.

Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt