Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Anmeldung (Einschreibung)

Allgemeine Informationen

Für jene Kinder, die spätestens am 1. September ihren 6. Geburtstag feiern, beginnt die Schule mit dem ersten Montag (Wien, Niederösterreich, Burgenland) bzw. mit dem zweiten Montag im September (alle anderen Bundesländer).

Schulpflichtige Kinder müssen von den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Volksschule angemeldet werden (Einschreibung). Die Einschreibefrist wird öffentlich bekanntgegeben.

Das Kind sollte zur Schülereinschreibung mitgenommen werden, damit sich die Schuldirektorin/der Schuldirektor einen ersten Eindruck von dem Kind verschaffen kann. Diese/dieser stellt auch die Schulreife des Kindes fest. Kinder, die nicht schulreif sind, werden in die Vorschulstufe aufgenommen.

Maßgeblich sind auch die Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch. Wenn absehbar ist, dass das Kind dem Unterricht aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht oder nur in geringem Ausmaß folgen kann, wird es einer Deutschförderklasse oder speziellen Deutschförderkursen zugeteilt.

Erforderliche Unterlagen

Werden von den jeweiligen Bildungsdirektionen festgelegt (bzw. können direkt bei der betreffenden Schule erfragt werden).

Hinweis:

Die Aufforderung zur Schülereinschreibung erfolgt mit einem offiziellen Schreiben. Viele Schulen veröffentlichen auf ihrer Website ebenfalls Informationen zur Einschreibung.

Tipp:

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bildungsdirektion über die Ganztagsbetreuung an Volksschulen.

Zusätzliche Informationen

Anmeldung an Privatschulen

Bei der Anmeldung an Privatschulen ist es empfehlenswert, schon rechtzeitig vor der Schülereinschreibung mit der jeweiligen Direktion Kontakt aufzunehmen. Die meisten Privatschulen sind konfessionelle Schulen, daneben gibt es auch einige Schulen, die nach einem alternativen pädagogischen Konzept unterrichten, sowie international orientierte oder fremdsprachige Privatschulen. 

Sofern eine Privatschule kein Öffentlichkeitsrecht hat, ist sie nicht berechtigt, Zeugnisse auszustellen. Gegebenenfalls ist dieser Schulbesuch von den Eltern/Erziehungsberechtigten bis zum Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres bei der zuständigen Bildungsdirektion anzuzeigen. Der zureichende Erfolg des Unterrichts ist jährlich zwischen dem 1. Juni und dem Ende des Unterrichtsjahres durch eine Prüfung vor einer Prüfungskommission nachzuweisen. Die Zuweisung zur Prüfungskommission erfolgt durch die Bildungsdirektion.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung